Was ist bei einem Verkehrsunfall zu tun?

Margo M. Kroll · · Verkehrsrecht

Bei einem Verkehrsunfall – egal ob er in Polen oder in Deutschland geschehen ist – ist es zunächst am wichtigsten festzustellen, ob jemand aufgrund des Unfalls verletzt wurde. Sodann sollte der Unfallverursacher ermittelt werden. Dies ist jedoch oft schwierig. Grundsätzlich sind daher alle Unfallbeteiligten unabhängig von der Schuld an dem Unfall verpflichtet, ihre Personalien sowie die Versicherungsdaten gegenüber dem anderen mitzuteilen. Läuft jedoch alles sehr schnell und Sie sind im Stress, so ist das Entscheidende, Fotos von dem Unfallort zu machen und insbesondere das Autokennzeichen des anderen Fahrzeugs aufzuschreiben oder abzufotografieren. Aufgrund des Autokennzeichens kann in den Datenbanken die Haftpflichtversicherung ermittelt werden. Polizei muss grundsätzlich nicht hinzugezogen werden, es sei denn es wurden Schäden an Sachen verursacht, deren Eigentümer nicht vor Ort sind oder sonst die Umstände unklar sind.

In Polen besteht ein Unterschied zwischen einem Verkehrsunfall (wypadek) und einem Zusammenstoß (kolizja). Ein Verkehrsunfall ist ein Ereignis, in dem zumindest einer der Beteiligten einen Personenschaden erlitten hat, der länger als sieben Tage nachwirkt. Von einem Zusammenstoß ist dann die Rede, wenn keiner der Beteiligten erhebliche Personenschäden erlitten hat. Aus dem Grund muss in Polen stets die Polizei im Fall eines Verkehrsunfalls benachrichtigt werden.

Im Idealfall können die Unfallbeteiligten noch am Unfallort einen gemeinsamen Bericht über den Unfall verfassen. Wenn es hierzu keine Zeit gibt oder der andere Unfallbeteiligte es verweigert, so kann der andere auch in einer anderen Form seine Teilnahme und das Ausmaß seiner Schuld an dem Unfall bestätigen. Wenn auch das nicht in Betracht kommt, so wird empfohlen, sobald wie möglich einen Unfallbericht für sich selbst zu fertigen, um auf diese Weise die Einzelheiten des Unfalls zu dokumentieren. Nach Ablauf gewisser Zeit können die Einzelheiten vergessen werden. Hilfreich kann ein Formular über den Unfall sein.

Hat Ihr Fahrzeug einen Schaden erlitten an dem der andere Unfallbeteiligte schuld oder zumindest überwiegend schuld ist, dann sollten Sie den Schaden professionell schätzen lassen. Sie können einen Sachverständigen einschalten oder bei geringerem Schaden bzw. im Fall, wo die Schuldfrage nicht klar ist, den Schaden durch die Werkstatt Ihres Vertrauens schätzen lassen. Ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag sind auch Grundlage für die Auszahlung des Schadensersatzes durch die Versicherung des Unfallverursachers. Sie sind auch ein Beweismittel insbesondere im Streitfall bzgl. des Schadensausmaßes, sollte das Fahrzeug verkauft werden oder auch nicht mehr zur Verfügung stehen. 

Wenn Sie über ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag verfügen dann können Sie den Schaden zusammen mit einer genauen Darstellung des Unfallhergangs bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners melden. Sie Schadensmeldung kann für Sie auch ein Rechtsanwalt übernehmen. Im Fall eines Unfalls in Deutschland werden die Kosten des Rechtsanwalts bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall durch die Versicherung des Unfallgegners gedeckt.

Sollten Sie an dem Unfall die Schuld in irgendeiner Weise tragen oder sollte die Schuldfrage unklar sein, so ist der Verkehrsunfall auch bei der eigenen Haftpflichtversicherung unverzüglich zu melden. Hierzu sind Sie gesetzlich verpflichtet.