Ihr Anwalt beim Verkehrsunfall

Die Anwaltskanzlei Kroll in München verfügt über mehrjährige Erfahrung auf dem Gebiet des deutschen Verkehrsrechts, was schnelle und möglichst hohe Auszahlung von Schadensersatz garantiert.

Sind Sie Geschädigter in einem Verkehrsunfall in Deutschland? Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Sie professionell und effektiv bei der vorgerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Die Anwaltskanzlei hat ihren Sitz in München, wir können Sie jedoch deutschlandweit vertreten.

Im Falle von Personenschäden und anderen materiellen Schäden, wie Verdienstausfall oder Behandlungskosten und Haushaltsführungsschaden, helfen wir Ihnen bei der Auszahlung des Ihnen zustehenden Schmerzensgeldes und Schadensersatzes gegenüber dem Schädiger und seinem Haftpflichtversicherer.

Lohnt es sich, bei einem Verkehrsunfall einen Anwalt einzuschalten?

  • Ein Rechtsanwalt vertritt Sie professionell, effektiv und zuverlässig vor der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
  • Der Rechtsanwalt verhindert unberechtigte Handlungen des Versicherers, der u.a. versuchen kann, das Mitverschulden am Unfall festzustellen oder die Höhe der Entschädigung herabzusetzen.
  • Je früher Sie sich bei einem Anwalt melden, desto effektiver sind seine Maßnahmen.
  • Wenn Sie den Unfall in Deutschland nicht verschuldet haben, werden die Gebühren des Rechtsanwalts in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Täters übernommen.

Autounfall, was tun wir für Sie?

  • Wir helfen Ihnen, einen erfahrenen und vertrauenswürdigen Gutachter zu finden.
  • Wenn Sie ein Gutachten über den Schaden oder einen Kostenvoranschlag bereits zur Hand haben, übernehmen wir die Schadensmeldung gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
  • Oft kann es von Vorteil sein, die fiktiven Reparaturkosten aufgrund eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags abzurechnen. Wir prüfen sorgfältig und eingehend die Kürzungen der Versicherung.
  • Bei einem Totalschaden prüfen wir die Zulässigkeit der Vorgehensweise der Kfz-Haftpflichtversicherung und setzen die maximale Entschädigung durch.
  • Bei Personenschäden verlangen wir Schmerzensgeld.
  • Wir helfen bei der Kostenerstattung für einen Mietwagen sowie bei der Entschädigung für Nutzungsausfall.
  • Wir prüfen und verlangen die maximale Entschädigung gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers sowie der Autokasko.

Auch bei einem Verkehrsunfall in Polen verfügen wir über das notwendige Wissen, um den entstandenen Schaden gegenüber dem Haftpflichtversicherer durchzusetzen.

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