WIRTSCHAFTSRECHT

Gründung und Führung von Unternehmen

Wir unterstützen bundesweit die kleinen und mittelständischen Unternehmen bei ihren juristischen Angelegenheiten. Im Unternehmensrecht steht an erster Stelle die Führung des Unternehmens selbst sowie die Beziehungen des Unternehmens nach Außen. Wir begleiten Sie daher juristisch bereits bei der Gründung oder Entwicklung Ihres unternehmerischen Vorhabens. Die Fragestellungen aus dem Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Wettbewerbsrecht oder Arbeitsrecht gehören zu unseren Fachbereichen.